"Steht auf! Potsdamer Mobbingopfer wehren sich" heißt eine neue, bei Facebook gebildete Gruppe. Ihre Seite ist nur nach Anmeldung bei dem sozialen Netzwerk zugänglich.
Angesprochen werden Lehrerinnen und Lehrer von Potsdamer Schulen, die von ihren Schulleitungen gemobbt werden bzw. wurden oder die das Gefühl haben, einem Mobbing durch die Vorgesetzten ausgesetzt zu sein. Schulleitungen, die in den letzten Jahren besonders durch Mobbing gegen ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aufgefallen sind, haben die hinter dieser Gruppe stehenden Personen im Blick. Die Notwendigkeit für die Erstellung der Seite ergab sich auch aus der Tatsache, dass vor Bildung der Gruppe bei Facebook Lehrkräfte von Potsdamer Schulen die hier gebotene Möglichkeit zur Hilfe und Selbsthilfe genutzt hatten.
Hat Mobbing durch Schulleitungen gegen Lehrerinnen und Lehrer an einzelnen Schulen in Potsdam zugenommen?
Besonders seit dem letzten Jahr drängt sich dieser Eindruck auf. Lehrkräfte verließen Schulen, an denen sie mitunter über Jahrzehnte tätig waren, und die sie von sich aus nicht verlassen wollten. Und wofür es weder fachlich noch persönlich einen Grund gab.
Aber unter dem von der Schulleitung ausgeübten Druck und im Interesse der eigenen Gesundheit wurde ihnen keine Wahlmöglichkeit gelassen oder sie sahen selbst keine andere Chance mehr, weiter bleiben zu dürfen. Auffällig ist, dass der erzwungene Wechsel besonders Frauen traf, ab Mitte 50, fachlich sowie pädagogisch sehr gut ausgebildet.
Wer trägt die Verantwortung dafür, dass die Konflikte an den Schulen zunehmen und immer aggressiver ausgetragen werden?
In den Schulen geht es natürlich genau so zu wie in der Gesellschaft insgesamt. Auch dort hat die Aggressivität zwischen den Menschen zugenommen. Doch im Bildungsbereich wird das zusätzlich verschärft durch die Bildungspolitiker, die ein neues Projekt nach dem anderen verkünden. Kontinuität und Zielgerichtetheit in Bildung und Erziehung aber nicht zulassen. Lehrer, Kinder und Eltern befinden sich deshalb seit Jahren in einer Streßsituation. Diese wurde nie entschärft, sondern auch in diesem Jahr weiter verschärft und droht, 2018 noch schlimmer zu werden.
Im Januar 2017 wurde eine Studie vorgestellt, die sich mit Gewalt und Mobbing zwischen Schülern befasst. Der Fokus lag aber auf dem Handeln von Lehrkräften, wenn es darum geht, dem Mobbing und der Gewalt wirksam zu begegnen. Mit dem Mobbing von Schulleitungen gegen Lehrer hat sich die Studie nicht befasst.
Die Opfer des Schulleitungs-Mobbing sind in der Mehrzahl der Fälle allein. Die dafür Verantwortlichen sonnen sich in dem Gefühl, unbehelligt agieren zu können. Sie setzen andere ins Unrecht und pachten für sich das Recht. Sie sorgen für Unruhe, schüren Aggression und leisten dem Heranreifen von Gewaltausbrüchen aktiv Vorschub.
In einer Zeit, da der Terrorismus den Frieden der Gesellschaft bedroht, kann und darf nicht zugelassen werden, dass die Mobberinen und Mobber freie Hand haben. Deshalb, so der Aufruf der Facebook-Gruppe "Wehrt Euch gegen das Unrecht. Lasst Euch nicht durch Mobbing die Lebensfreude nehmen. Steht auf!"
Bereits 2005 sind Verwaltungen gemobbten Lehrkräften in den Rücken gefallen,
im Interesse der mobbenden Schulleitungen. Dabei werden Lehrerinnen und Lehrer überdurchschnittlich häufig (54,09 %) von Schulleitungen gemobbt. Mobbing durch Eltern von Schülerinnen und Schülern kommt auf 20,78 %. Zwei Drittel aller Mobbing-Opfer sind Frauen. Sie werden sowohl von Frauen als auch von Männern gemobbt, Männer werden dagegen meistens nur von Männern angegriffen. Weibliche „Mobber“ attackieren fast ausschließlich Frauen. Während Männer eher offensiv angreifen, agieren Frauen indirekt, versteckt, „hinterm Rücken“.
Man ist Ende 50, freut sich – was in dem Alter ungewöhnlich ist – noch täglich auf seine Arbeit in der Schule, auf die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen. Jahrelang hat die Schulleitung die gebotene Leistung angenommen und gewürdigt. Auf einmal ist das vorbei. Einladungen (eigentlich Vorladungen) zu Gesprächen häufen sich. Die Gesprächsgründe werden immer nichtiger. Die Termine für die Gespräche kommen immer unverhoffter. Das Mitbringen eines Beistandes wird von der Schulleitung nicht geduldet. Der oder die Vorgeladene sitzt dann allein zwei oder mehr Mitgliedern der Schulleitung gegenüber. Schweigen ist in dem Augenblick unbedingt geboten! Jedes Wort könnte eines zuviel sein. Zwei gegen einen oder eine. Da sind die zwei im Vorteil. Unter Stalin sahen sich die "Vorgeladenen" in den Tribunalen jeweils drei Rechtenden gegenüber. Eine Chance auf Recht, hatten sie zu keiner Zeit. Damals wurde das Willkür und Verstoß gegen das Recht genannt. Heute bezeichnen wir das als Mobbing.
Schwache Vorgesetzte (intellektuell, fachlich, menschlich), ihnen hörige oder sich ihnen freiwillig unterwerfende Leitungskräfte, das ist eine ganz gefährliche Mischung.
Gefährlich ist auch der Prozess der Wandlung, den Vorgesetzte durchmachen. Bewerben sie sich um eine Stelle, präsentieren sie ihre freundlichsten Seiten. Fühlen sie sich auf ihrer Stelle sicher und haben sie sich einen eigenen Hofstaat von unterwürfigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geschaffen (mit Freundlichkeit, List oder sogar Anwendung von Druck), kommt ihr wahrer Charakter zum Vorschein.Oftmals zu spät!
Gemobbte Schülerinnen und Schüler erhalten Hilfe. 2012 rief die Techniker Krankenkasse (TK) zusammen mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) die Initiative "Mobbingfreie Schule – gemeinsam Klasse sein!" ins Leben. 2013 wurde die Initiative durch das Modul Cybermobbing erweitert. Auch die vom Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg veröffentlichte Anti-Mobbing-Fibel nimmt sich des Mobbings (zwischen Schülern) an. Seit 2008 ist sie jedoch nicht mehr aktualisiert worden.
Wer wegen Mobbing durch die Schulleitung nicht mehr weiter weiß, sollte unbedingt sofort reagieren. Im Interesse der eigenen Person, der Familie und der Arbeitsfreude.
Schülerinnen und Schüler erhalten Hilfe. Ihre Lehrerinnen und Lehrer müssen aber allein damit klarkommen. Sind ja schließlich Erwachsene! So vermutlich die Denkweise bei den Bildungspolitikern, aber auch den sich als ihre Interessenvertreter darstellenden Gewerkschaften und Verbänden.
Die Gewerkschaft ver.di hat das Mobbing durch Vorgesetzte auf ihrer Internetseite ganz gut beschrieben.
Aber lediglich die Bundesarbeitsgemeinschaft Lehrer gegen Mobbing e.V.. gewährt Betroffenen wirklich Hilfe. Ansonsten müssen die Gemobbten auf Literatur zurückgreifen. "Mobbing gegen Lehrer: Tipps und Strategien zur Selbsthilfe und Prävention" heißt einer dieser Titel. Bereits 2006 erschienen – aber immer noch aktuell – ist die Broschüre "Lehrergesundheit – Baustein einer guten gesunden Schule". Ein Jahr später erschien die ebenfalls weiterhin sehr gut verwendbare Schrift "Konflikte bearbeiten – Mobbing verhindern. …auf dem Weg zum gesunden Arbeitsplatz Schule". Auch den Führungskräften an den Schulen, in den Schulämtern und im MBJS könnte Weiterbildung nicht schaden. Ihnen wird der folgende Buchtitel ans Herz gelegt: "Die Förderung der Berufszufriedenheit von Lehrkräften…". Und bevor Mobbing oder andere Formen der Anwendung von psychischer und physischer Gewalt in einem Amoklauf eskalieren, sollte hier nachgelesen werden: "Krisen im Schulalltag. Prävention, Management und Nachsorge".
Weder das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) noch die Universität Potsdam griffen je das Thema "Schulleitungs-Mobbing" auf.
Es liegen auch keine schriftlichen Hilfestellungen für die von Schulleitungs-Mobbing betroffenen Lehrkräfte seitens der für sie zuständigen Personalvertretung vor. Fehlanzeige zu diesem Thema auf der Internetseite des GEW-Kreisverband Potsdam-Stadt, bei dessen Personalrat und im Hauptpersonalrat beim MBJS. Entdeckt werden konnte auch kein Hilfeangebot der GEW für die von Mobbing betroffenen Personen. Dabei gibt sich der GEW-Landesvorsitzende Günther Fuchs ansonsten so kämpferisch. Oder ist das nur gespielt?
Nicht nur die angestellten Lehrkräfte haben ein Problem, wenn sie Hilfe gegen Mobbing suchen. Auch ihre verbeamteten Kolleginnen und Kollegen werden allein gelassen. Zumindest konnte beim Deutschen BeamtenBund Brandenburg (dbb) nichts anderes festgestellt werden. Lehrerräte, die sich an den Schulen für ihre Kolleginnen bzw. Kollegen einsetzen, geraten in das Visier der mobbenden Schulleitung und müssen erleben, hilflos und von ihren Interessenverbänden in Stich gelassen, wie sie systematisch ausgeschaltet werden. Wer sich nicht unterwerfen will, verlässt die Schule oder reicht seinen Rücktritt aus dem Lehrerrat ein. Das ist Demokratie und Interessenvertretung heute! Traurig, aber wahr.
In diesem Zusammenhang und das Thema zunächst einmal abschließend, stellt sich eine Frage:
Wann wird dieses offizielle Dokument von 2009 durch das dafür zuständige MBJS über- und dann auch das Thema "Mobbing durch Schulleitungen" eingearbeitet?
Auch Schulsachbearbeiterin werden dur h die Schulleitung gemobbt. Offizielle Anzeige beim Arbeitgeber bringen nur eine
Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz, der Verursacher darf bleiben, und eine Anzeige beim Schulamt bringt gar nichts, denn die sind für Sachbearbeiter nicht zuständig sondern die Kommunen. Daher decken sie ihre Schulleiter, schließlich gibt es ja auch kaum Bewerber. Da schert sich auch eine schulratin nicht, wenn die Betroffene von Selbstmordgedanken bereits berichtet. Nicht einmal das Gespräch wird gesucht
Mobbing entsteht vor allem aus Machtanspruch und nicht selten unter Machtmissbrauch. Es ist eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts – begleitet von Verhöhnung ihrer Opfer durch die untereinander vereinbarten Täter. Obwohl die Taten häufig strafbar sind, ist es so gut wie unmöglich, die Täter zu belangen. Was aber im Bildungsbereich Brandenburgs an Mobbing vorgetragen wird, unterliegt der Pflicht zu Behandlung und Abwehr im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Richtigerweise wurde hier festgestellt, dass sich das MBJS dieser Pflicht entzieht, sich trotz ihm bekannter Mobbinghandlungen abwendet und auf die Zuständigkeit der Schulämter verweist. Dabei kontrolliert das MBJS aber nicht die pflichtige Behandlung durch das Schulamt. Auch ist es fatal, wenn das MBJS Beschwerden und Hilfeersuchen aus der Belegschaft an Schulämter verweist, von denen Schulräte selbst in die Mobbinghandlungen verwickelt sind.
Mir ist außerordentlich schwerwiegendes Mobbing aus dem Schulamtsbereich Brandeburg/H. – hier insbesondere in Potsdam – wie auch aus dem des Schulamtsbezirk Neuruppin bekannt. Dabei ist die mir bekannte Spielart des Mobbings häufig eng verbunden mit dem sog. Bossing, bei dem Vorgesetzte oder vermeintlich Vorgesetzte ungehemmt ihr übles Spiel betreiben können – soweit sie den entsprechenden Draht zu solchen Schulräten haben, die selbst ein unansehnliches Machtverständnis haben, die es an Ehrfurcht vor dem Amte fehlen lassen, vielleicht selbst als gescheiterte Schulleiter sich nun als Schulrat an ihren vielleicht aus DDR-Zeit stammenden autoritären Machtgelüsten berauschen und sich dementsprechend mit ewig Gestrigen in ihrem autoritären menschenverachtenden Tun vereinbaren. Solche Schulräte sind keinesfalls die Regel, aber es gibt sie. Dem MBJS sind einige namentlich bekannt. Keiner dieser Täter wurde je dienst- oder beamtenrechtlich zur Verantwortung gezogen. In meinem Fall in Potsdam sollte sich auf Anweisung des Schulamtsleiters der mobbende Schulrat lediglich bei mir entschuldigen, die Taten selbst aber hatten Bestand. und die Mobbinghandlungen der Schulleiterin sowie eines weiteren Personenkreises – einschließlich eines Personalrates und GEW-Funktionärs – wurden vertuscht.
Die aufgeworfene Frage, dass sich z.B. die GEW Brandenburg dem Thema Mobbing nicht widmet, ist aus meiner Erfahrung begründbar. Die Vorstände der GEW bilden im Wesentlichen die Vorstände der Persönalräte – die Gremien die pflichtig den Gemobbten zur Seite stehen müssten. Sie tun es jedoch nicht. Sie schauen – aus meiner Erfahrung – weg, oder beteiligen sich gar daran. Ich z.B. wurde an einer Potsdamer Schule vom ehemaligen Vorsitzenden der GEW Potsdam als Personaratsmitglied sowie der Schulleiterin einbestellt. Dort verkündeten mir Personalrat und Schulleiterin, ich hätte meinen Schlüssel abzugeben und mich am Folgetag in einer Schule in Rathenow zu melden (Ohne Begründung, ohne Anhörung). Auf die Frage an meinen “Personalvertreter” – nunmehr gar hoher Funktion in der Landes-GEW -, ob man ohne Umsetzungsverfügung umgesetzt werden kann, fuhr der mich barsch an: “Geh’n Se mal nach Hause und schauen in den Briefkasten, da werden Sie die Umsetzungsverfügung schon finden – keine Angst” – dies von einer Person, die aus Steuergeldern bezahlt wird und umfänglich bei voller Bezahlung vom Unterricht befreit pflichtig die Interessen der Belegschaft zu vertreten und die Vorgänge auf Rechtmäßigkeit und Unabhängigkeit zu überwachen hat . Der stv. Personalratsvorsitzende, der tatsächlich eine Zustimmung des Personalrates zu dieser Mobbinghandlung herbeiführte, ist seit vielen Jahren stv. Vorsitzender der GEW Potsdam. Derjenige, der meinen Dienstposten, den ich 18 Jahre ohne Beanstandung und mit Herzblut ausführte, nunmehr besetzt, ist ein sehr guter Freund dieser beiden GEW-Funktionäre. Dies ist belegbar und im Übrigen der Personalratsspitze im Schulamt Brandenburg/H bekannt. Sie ist gleichzeitig die stv. Vorsitzende des GEW-Landesverbands, stv. Vorsitzende des Hauptpersonalrates am MBJS und nunmehr auch Vorsitzende der GEW Potsdam. Sie weiß definitiv von Mobbinghandlungen, hat sich als einzige zunächst einer Behandlung des Mobbings zugewandt, aber nie in der erforderlichen Konsequenz, die einem Personalrat aufgegebenen ist, die erforderlichen Mechanismen zur Abwehr eingeleitet. Die Begründung: Wir konnten da nichts tun.
Doch, sie konnten aber sie wollten nicht, auch weil hier Belange von GEW-Funktionären betroffen waren.
Bei den Personalratswahlen im Schulamt Neuruppin wurde eine von uns gewählte Personalrätin nach ihrer Wahl von Gewerkschaftsfunktionären der GEW und des VBE (Brandenburgischer Pädagogenverband) aus dem Personalrat gemobbt. Sie wurde vom Wahlvorstand, der ausschließlich aus Verbandsfunktionären bestand, aufgefordert, “innerhalb der nächsten 90 Minuten gegenüber der Vorsitzenden der GEW Oberhavel” die Rücknahme ihrer Kandidatur zu verkünden – dies NACH erfolgter Wahl. Um sich zu schützen tat sie dies, sie hatte auch niemanden, dem sie sich anvertrauen konnte und sie unterstützen würde. Der Platz sollte einer weiteren GEW-Funktionärin zugeordnet werden, die gar nicht gewählt war, der man aber im Poker vor den Wahlen schon einen Vorstandsposten mit umfänglicher Unterrichtsbefreiung versprochen hatte. Sie sollte unbedingt als GEW-Funktioärin für ihre Gewerkschaftsarbeit eine Personalratsfreistellung erhalten. Die Kollegen wollten aber stattdessen eine unabhängige und engagierte Kollegin. Ein Gericht verwies die durch diesen Wahlbetrug in den PR-Vorstand eingetretene GEW-Funktionärin des Rates. Der Schaden aber dieses bis heute ungesühnten Mobbings, das durch Machtkalkül und politische Borniertheit von Gewerkschaftsfunktionären den guten Namen Gewerkschaft in den Schmutz tritt, ist immens. Kritik an diesem Vorgehen wurde durch den Personalratsvorsitzenden und GEW-Funktionär der Prignitz mit geradezu freislerischem Ton unterbunden, das Mikrophon wurde abgestellt, der GEW-Funktionär bedrohte den Kritiker, sollte er nochmals den Wahlbetrug ansprechen, werde er den Kollegen des Saales verweisen. “Ich habe hier das Hausrecht, ich kann sie jederzeit, wenn ich das will, aus dem Saal schmeißen. Merken Sie sich das!” Im Beisein des Dienstherrn, der die Kollegen im Rahmen seiner Fürsorgepflicht vor diesen Angriffen schützen müsste. Der Dienstherr schaute wieder weg und behauptete, er könne gegen Mobbing, das von Personalräten vorgetragen wird, nichts tun. Das stimmt nicht. Er muss es sogar tun. Die Zusammenarbeit aber der Schulämter und Personalräte übersteigt aus Machtkalkül das Maß der vom Gesetz vorgegebenen “vertrauensvollen Zusammenarbeit”. Noch nie haben sich Personalräte in Brandenburg/H. oder Neuruppin oder der auch von der GEW dominierte Hauptpersonalrat wirklich nachhaltig in Konfliktfällen für die Belegschaft eingesetzt – auch nicht im Fällen von Mobbing.Funktionäre von GEW und VBE (BPV) in den Personalräten verstehen sich nicht als Interessenvertreter der Belegschaft gegenüber dem Dienstherrn, sonder eher als Interessenvertreter des Dienstherrn gegenüber der Belegschaft. Die GEW z.B. hat in den vergangenen Jahren in den meisten Kreisen die GEW-Büros geschlossen und die GEW-Mitglieder aufgeforddert, sich mit ihren Gewerkschaftsangelegenheitenan an die Funktionäre im Personalratsbüro zu wenden. Und so sind nicht nur die PR-Vorstände mit den GEW-Vorständen identisch, die GEW nutzt die staatliche vom Steuerzahler finanzierte Infrastruktur in Form der Räumlichkeiten, technischen Ausstattung und bezahlten Unterrichtsfreistellung für Personalräte für ihre ideologische Verbandsarbeit. Personalversammlungen werden regelmäßig institutionalisiert als ideologisch fragwürdig eingefärbte Gewerkschaftsversammlungen, da die GEW selbst kaum noch Gewerkschaftsversammlungen durchführt. (zu teuer, kommt keiner) Über diese rechtswidrige Veruntreuung staatlicher finanzieller Ressourcen durch GEW- und BPV-Funktionäre weiß der Dienstherr Bescheid und er duldet es. Diese Duldung ist die Quelle dafür, dass die Gewerkschaftsfunktionäre, die die Personalratsvorstände bilden, ebenso duldsam gegenüber allem sind, was an Misslungenem aus den Schulämtern kommt. Viele der Personalratsvorstände sind als GEW- bzw- VBE-Funktionäre für eine unabhängige Personalvertretungsarbeit bezahlt voll vom Unterricht freigestellt, führen jedoch vordergründig dieses Amt als Gewerkschaftsfunktionäre in Anhängigkeit ihrer politischen Führungen. Der Kassenwart der Landes-GEW verwaltet hunderttausende Euro im Jahr und ist dafür als Hauptpersonalrats-Vorstandsmitglied von Unterricht und Schule auf Staatskosten von der Schule freigestellt – mit einem Lehrergehalt. Die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Dienstherrn hingegen vertritt er nicht. Gleichzeitig ist er Geschäftsführer von 3 Unternehmen (einem Reiseunternehmen, einem Unternehmen, das staatlich bezahlte “Schulungen für Personalvertretungen” anbietet und “verkauft”, ohne dafür die Qualifikation nachweisen zu können und eine Immobilienfirma), die in ihren zeitlichen Belastungen insgesamt gar nicht anders bewältigt werden können als durch vom Staat bezahlte Unterrichtsbefreiung dieser “Lehrkraft”. Niemals dürfte ein Dienstherr einem Beamten Nebentätigkeit in diesem Umfang gewähren, zumal diese Tätigkeiten auch den Interessen einer unabhängigen und ideologiefreien Lehrtätigkeit einer beamteten Lehrkraft zuwiderlaufen. All diese Vollfreistellungen von Gewerkschaftsfunktionären, u.a. auch des “Präsidenten” des VBE Brandenburg, sind als bezahlten PR-Freistellung für die Finanzierung der politischen Verbandsarbeit gedacht, unabhängigen und engagierten Kolleginnen und Kollegen, die eine feste Verwurzelung in der Belgschaft haben, hingegen wird der Eintritt in die Personalräte verwehrt – erst Recht in die Vorstände. Die vollfreigestellten GEW- und VBE-Funktionäre in den Personalräten gelten als außerordentlich inkompetent, ohne jeden Bezug zur Belegschaft und ohne Sachkenntnis über den wirklichen Schulalltag.
Das MBJS und die Schulämter sind Nutznießer dieser rechtswidrigen Nutzung staatlicher Ressourcen aus Steuergeldern durch politische Verbände, als dass sie als Gegenleistung von den Personalräten uneingeschränkte Zustimmung für jedwedes Vorgehen erfahren – auch Mobbimg. Deshalb stehen Personalräte und Hauptpersonalrat ebenso wenig für die Abwehr von Mobbing zur Verfügung, wie es außerhalb des Intereses der Gewerkschaftsfunktionäre in den Personalräten liegt, durch vehementes Zurückweisen unangemessenen Vorgehens gegen Belegschaftsmitglieder oder Streiten für die Belange der Belegschaft so das Wohlwollen des Dienstherrn verlieren zu können. Dies ist nach meiner Erkenntnis in anderen Bundesländern anders. Mehrere Kollegen, die vormals in Thüringen oder Niedersachsen tätig waren, berichten, dass sich z.B. dort – anders als hier – Personalräte vehement für die Belange der Belegschaft einsetzen würden und auch Mobbing und deren Abwehr zum Gegenstand von Verhandlungen mit dem Dienstherrn machen.
Wirkliches Verhandeln zur Abwehr und Zurückweisung von Mobbing wird es nach meiner Ansicht mit dem Dienstherrn erst geben, wenn machtpolitisches Kalkül und politische Abhängigkeit durch Entflechtung von unabhängiger und aufrichtiger Personalvertretung und politisch abhängigen Verbänden aus den Personalräten verbannt wird.Die Personalräte aber verweigern die Diskussion dazu, die Verbände lügen in den “PR-Wahlkämpfen” die Belegschaft an, geben Versprechungen ab, die sie weder einhalten können noch wollen und ermitteln selbst das Wahlergebnis, ohne es der Belegschaft zur Überprüfung vorzulegen. Dieser Sumpf wird bleiben und er wird die Belegschaften der Schulämter auch weiterhin ungeschützt zurücklassen.
Sehr geehrter Herr Dr. Kapp,
als ich den Beitrag verfasste, und parallel dazu eine geschlossene Facebook-Gruppe zu dem Thema gründete, waren mir allein aus Potsdam eine Vielzahl von Mobbing-Fällen bekannt. Die dafür Verantwortlichen sind nach wie vor (nie behelligt) tätig. Die Opfer haben bis heute mit der ihnen angetanen Herabwürdigung zu kämpfen. Einige sind in psychologischer Behandlung. Ein weiteres Beispiel für den schäbigen und menschenverachtenden Umgang mit Lehrerinnen und Lehrern ist die vom Bildungsministerium geduldete (vielleicht auch geförderte) unwürdige “Ehrung” zu deren Dienstjubiläen. Eine Urkunde, per Post zugeschickt oder von der Schulsekretärin so nebenbei an die Jubilarinnen bzw. Jubilare ausgehändigt, und wenn es ganz hoch kommt, schnell noch ein Blumenstrauß aus dem Supermarkt. Das ist die “Würdigung”.
Es gibt auch andere Beispiele, wie man für 40 Jahre aufopferungsvollen Einsatz “Danke” sagen kann. Aber was dominiert?
Die Situation ist im Land Brandenburg so, dass sich nur sehr wenige über das äußern, was ihnen angetan wurde und wird. In der Mehrzahl der Fälle ist es die Angst vor weiter gehenden Verfolgungen, die den Mund verschließt.
Dies ist auch mein Eindruck. Die Arbeit mit der Angst. Ich kann Ihnen mitteilen, dass ich mich nicht habe zurück gezogen. Ich habe vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Das Gericht hat festgestellt, dass ich tatsächlich gemobbt wurde, jedoch trage ich eine Mitschuld daran, da ich mich nicht “gehörig gewehrt hätte”. Das Gericht meinte, ich hätte mit einer Einstweiligen Verfügung den finalen Schuss der GEW (Personalrat) und Schulamt angehen müssen. Das OVG weist diese Auffassung des VG Potsdam zurück, nun geht die Sache in die Berufung. Solche Verfahren sind das Einzige, was die notwendige Öffentlichkeit schafft. Selbst die Personaratsvorsitzende hat mich damals aber darauf aufmerksam gemacht, dass ich mich in der Öffentlichkeit über die “dienstlichen Vorgänge” nicht äußern soll. Vielleicht auch deshalb weil deutlich werden würde, dass GEW Funktionäre als Personalräte in das Mobbing involviert waren. Sei es durch aktives Handeln oder durch vehementes Wegschauen. Nun, da die Sache vor Gericht liegt, handelt es sich nicht mehr um der Geheimhaltung unterliegende Dienstangelegenheiten. Wichtig ist mir auch, dass die Namen der Täter aus Schulamt, Schule und Gewerkschaft (Personalrat) bekannt werden. Es ist allerdings kein Strafgericht. .Dennoch sind gerade die Gerichtsurteile, von denen es ja einige gibt, Möglichkeiten, den politisch Verantwortlichen deutlich zu machen, dass sie ihre Pflichten wahrzunehmen haben. Staatssekratär Jungkamp hatte es dazumal übertrieben. “Meine” mobbende Schulleiterin – er war mit ihr persönlich bekannt – hatte er bei einem riesigen und teuren Empfang in der Schule pressewirksam ins Amt eingeführt, ohne dass es eine Ausschreibung und ein Besetzungsverfahren gab. Im Beisein des GEW-Vorsitzenden Potsdam, des stv. Personalratsvorsitzenden und eines Mitglied des Hauptpersonalrates am MBJS. Personalräte haben so etwas zu verhindern. Aber alle haben mitgemacht bei diesen Intrigen. Dann wollte Jungkamp seine persönliche Mitarbeiterin zur Präsidentin des Landesschulamtes machen und schließlich warf er einen Abteilungsleiter raus, weil er den Posten mit einer ihm genehmeren Person besetzen wollte. Erst das hatte die neue Lamdesregierung dazu bewogen, ihn wieder nach Münster zurück zu schicken. Er wusste auch definitiv von konkreten Mobbinghandlungen der ihm bekannten Schulleiterin sowie des mit ihr und der GEW vereinbarten Schulrates. Jungkamp schwieg und verweigerte – ebenso wir das Schulamt – jedwedes Mitarbeitergespräch. Auch der neue Staatssekretär kennt definitiv Mobbinghandlungen aus dem Schulamt Neuruppin, die von einem Schulrat ausgingen, der vom Schulamt Brandenburg/H. hinüberwechselte.Er missbrauchte seine Macht und sprach ein Berufsverbot aus. Mit erdachten schwerwiegenden Beschuldigungen. Der Personalrat (Vorstand ausschließlich 8 GEW-Funktionäre) war darüber informiert und hat mitgemacht. Diesmal wies das Potsdamer Verwaltungsgericht diese Machenschaften zurück. Und jetzt wurde gegen die Schulräte Strafanzeige erstattet und Strafantrag gestellt. Das hätte eigentlich das MBJS machen müssen, weil es einen angegriffenen Beamten zu schützen hat. Ministerin und Staatssekretär haben sich wieder ausgeschwiegen, die mobbenden Schulräte unterstützt, keinerlei Entschuldigung oder Aufarbeitung der kriminellen Vorgänge zugelassen. Erst auf Beschwerde beim MP schrieb ein Mitarbeiter des MBJS, man habe die Vorgänge mit dem Schulamt “erläutert”. Mehr nicht! Verantwortlich sei das Schulamt. Die disziplinarische Aufarbeitung nach Dienst- und Beamtenrecht wurde unterbunden. Schulräte, die ihr Amt derart missbrauchen, dürfen im Öffentlichen Dienst nicht mehr tätig sein.Personalräte, die dabei mitmachen, sind aus dem Personalrat auszuschließen. Ich werde die Bildung der neuen Regierung und des neuen Petitionsausschusses abwarten und werde versuchen auch Abgeordnete zu gewinnen, dass das Thema endlich in die politische Diskussion gerät und insbesondere das MBJS zu verpflichten, endlich entsprechend den einschlägigen Vorgaben und Gesetzen zur Abwehr von Mobbing zu handeln. Es wäre aber schön, wenn man betroffene KollegInnen doch gewinnen könnten, sich diesbezüglich zusammen zu tun. Erfahrungsgemäß finden Einzelpersonen wenig Gehör.