Am 24. November 1848 veröffentlichte die in Köln herausgegebene “Neue Rheinische Zeitung“, das Organ der Demokratiebewegung in der Revolution 1848/49, auf Seite 1 die folgende Mitteilung des Präsidiums und des Büros der Preußischen Nationalversammlung in Berlin:

Das unterzeichnete Präsidium und Büreau der Preußischen National-Versammlung macht hiermit bekannt: daß die National-Versammlung, in Veranlassung der wiederholt gegen sie angewendeten Militärgewalt, gegenwärtig keine regelmäßigen Sitzungen halten kann, daß jedoch die in der Anlage verzeichneten Abgeordneten in vollkommen beschlußfähiger Anzahl in Berlin anwesend sind und ihren Platz nicht verlassen werden, um in jedem Augenblicke, wenn das Heil des Vaterlandes es erfordert, außerordentliche Sitzungen abzuhalten.
Berlin, 17. November 18481

263 Personen hatten die Erklärung unterschrieben. Wobei es sich dabei sowohl um reguläre Abgeordnete der Nationalversammlung handelte als auch um Personen, die in ihrem Verhältnis zur Nationalversammlung noch nicht richtig zugeordnet werden können. Es ist möglich, dass es sich um Mitarbeiter des Parlaments handelte. Es kann aber auch sein, dass es Stellvertreter von Abgeordneten waren. Jeder Abgeordnete hatte für den Fall seiner Verhinderung an der Teilnahme der Sitzungen die Möglichkeit, für diesen Zeitraum eine Person als Vertretung zu benennen und zur Abstimmung durch die Nationalversammlung zu stellen.

Dem vorausgegangen war eine Machtprobe zwischen König Friedrich Wilhelm IV. und der von ihm eingesetzten Regierung einerseits und der Preußischen Nationalversammlung andererseits. Im Ergebnis derselben musste die Nationalversammlung am 9. November 1848 auf Anordnung des Königs, ihre im Schauspielhaus in Berlin abgehaltenen Beratungen einstellen. Die Fortsetzung derselben wurde ihr auf königliche Anordnung ab dem 27. November 1848 “gestattet”, aber nicht mehr in Berlin, sondern in Brandenburg a. d. Havel. Die Anweisungen erteilte Friedrich Wilhelm IV. vom Schloss Sanssouci in Potsdam aus.

Die Mehrheit der Abgeordneten blieb in Berlin, auch als wenige Tage später der Ausnahmezustand verhängt und die Stadt durch das Militär im Inneren kontrolliert und von außen eingekreist wurde. Sie zogen sich in das “Schützenhaus” zurück und hielten, bewacht von der Berliner Schützengilde bzw. der Bürgerwehr, ihre Beratungen ab. Am 15. November 1848 berichtete die Zeitung “Westfälischer Merkur” aus Berlin, über die am 12. November 1848 abgehaltene Versammlung.

Berlin, 13. November,
…Die Nationalversammlung tagt noch; sie hatte sich gestern, wie es scheint durch bessere Gerüchte eingeschläöfert, kaum vertagt, bis heute Mittag, als der Belagerungszustand verkündigt wurde; in Folge dessen wurden die einzelnen Mitglieder wieder eingeladen, im Sitzungsdaale (Schützenhaus) zu erscheinen; um 11 Uhr Abends war sie beschlußfähig und wollte die Nacht hindurch berathen. Was sie gethan, und ob bereits Hand angelegt worden an die Vertreter des Volks, wissen wir in diesem Augenblick, wo wir schließen müssen, nicht. Wir stehen auf einem Vulkan, der jeden Augenblick sich öffnen kann.

Ergänzt wurde der Korrespondentenbericht durch ein am 13. November, 18.30 Uhr, in der Merkur-Redaktion eingetroffenes Schreiben über die Fortsetzung der Beratungen am 13. November..

Von einer großen Volksmenge umgeben, von der Schützengilde bewacht, hielten heute 239 Volksvertreter wieder ihre Sitzung in dem Schützenhause von Berlin. (…) Um 1 1/2 Uhr begann die Wahl eines Schriftführers und einiger Stellvertreter. Der größte Theil der Abgeordneten hatte sich entfernt, um die Zusammenberufung durch den Präsidenten zu erwarten. Nur der Vicepräsident Phillips mit eingen Secretairen blieb zurück. Plötzlich, etwa um 3 Uhr Nachmittags, erschien ein Militairpikel und besetzte den Saal. Hr. Phillips legte Protest ein, gegen diese neue Gewaltthat, eben so der Vorsteher der Schützengilde wegen Verletzung des Hausrechts. Hierauf entfernte sich Alles und überließ den Saal dem Militair, welches überdies die Straßentheile, die zu dem Schützenhause führe, noch jetzt abgesperrt hält.

In einem angefügten Text wurde ausführlich über die vorstehend beschriebene Beratung der Nationalversammlung informiert.

Sitzung der Nationalversammlung vom 13. November. Eröffnet um 12 Uhr. v. Unruh hat den Vorsitz. – Waldeck verliest die Denkschrift der Commission über die gegen die Minister beantragte Anklage. Die Commission stützt die Anklage wegen Hochverraths auf §. 92. Tit. 20. Th. II. A. L.-R. Da es an Organe fehle, um die Richter zu strafen und anzuklagen, so beantragts sie, die Veröffentlichung der Anklage zu beschließen. – Kühnemann will, daß für heute noch nicht auf den Antrag eingegangen werden soll. Das Land habe noch keine Kenntniß von dem Belagerungszustand, der über Berlin verhängt sey. Man möge des Urtheil des Landes abwarten. (Lärm, Widerspruch). Ruf nach Schluß. – Berg: Es sey eine Pflicht, die Wahrheit zu veröffentlichen. – Moritz: Es fehlt nicht an Organen zur Verfolgung eines hochverrätherischen Ministeriums. Noch ist die Wirksamkeit der Gerichte nicht gehemmt. Man möge sich nicht auf die Veröffentlichung der Anklage beschränken, vielm ehr sie dem Staatsanwalt übergeben. (Stürmischer Beifall.) – Waldeck und Zachariä sprechen sich in gleicher Weise aus. Es wird hierauf einstimmig beschlossen: Den Inhalt der Denkschrift zu genehmigen, dieselbe zu veröffentlichen und dem Staatsanwalt zuzustellen. (Beifallssturm aus der Versammlung und von den Gallerieen.) – Nach Proklamation dieser Beschlüsse verläßt der Abg. Behrens den Saal, um dem vor dem Hause in unabsehbarer Menge versammelten Volke Kenntniß zu geben. Die Mittheilung wird durch endloses Hurrahrufen aufgenommen. – Es erfolgt hieraus der Namensaufruf zur Constituierung der anwesenden Mitgliederzahl. Resdulatet des Aufrufs: 239 Mitglieder sind anwesend. – d`Ester theilt mit: Der Minister des Innern habe durch telegraphische Depesche den Provinzen angezeigt, die zurückgebliebenen Mitglieder hätten auf wiederholte Aufforderung den Saal verlassen. Wir müssen dem Lande von dieser offenbaren Unrichtigkeit Kewnntniß geben. (Furchtbarer Tumult. Lüge, grobe Lüge, infame Lüge.) – Präsident macht darauf aufmerksam, daß er ausdrücklich vor dem Verlassen des Saales gegen die Anwendung der Gewalt, der die Versammlung nur gwichen sey, protestirt habe. – Müller (Brieg) überreicht eine Adresse des Magistrrats und der Stadtverordneten zu Brieg. – Behrens theilt mit, die Post sende alle an Abgeordnete anlangende Briefe nach Brandenburg. (Tumult.)
Präsident: Er glaube versichern zu können, daß der Generalpostmeister v. Schaper seine Pflichten nicht verletzt. – Elsner erstattet über eine enorme Anzahl neu eingegangener Adressen Bericht. Unter Andern erklärt ein Major a. D. v. Nordeck, sich zur unentgeldlichen Verfügung der Nationalversammlung zu stellen. Mehrere hundert Bürger Brandenburgs erklären sich aufs entschiedenste  gegen die Verlegung der Nationalversammlung nach Brandenburg. Magistrat und Stadtverordnete von Glogau theilen ein protestirendes Schreiben, daß sie an den König gerichtet haben, mit. Adressen des Magistrats und der Stadtverordneten-Versammlung von Breslau, Liegnitz, Torgau werden nach dem Beschlusse der Petitionscommission vollständig vorgelesen. – Köhler überreicht eine Adresse der Stadt Görlitz. – Luderig eine Adresse der Stadt Mühlhausen. – Gierke theilt mit, daß die Bürgerschaft von Stettin in der Börse den Beschluß gefaßt habe, mit der Nationalversammlung zu stehen und zu fallen. Etwa 800 Personen haben diese Adresse überbracht, sind jedoch durch die bei Bernau aufgestellte Cavallerie angehalten worden. (Pfui! pfui!) – Dierschke beantragt, daß der Denkschrift das Protokoll über die Vertreibung der Versammlung aus dem Schauspielhause beigefügt werde. – Dringendender Antrag von Jacoby und Phillips: Die Berichte über die eingegangenen Adressen täglich dem Staatsministerium mitzutheilen. – Motive: Die Proklamation des Königs spreche aus, daß die gegen die Nationalversammlung und die Berliner Bürgerwehr ergriffenen Maßregeln vielfachen Mißdeutungen ausgesetzt sehen und von einer Umsturzpartei benutzt werden möchten, das Vertrauen des Landes wankend zu machen. Die Adressen seyen die Antwort des Volkes. Das Ministerium Brandenburg werde sich gegen die Anklage nicht mit der Unkenntniß des Volkswillens entschuldigen können. – Bredt glaubt, daß dem Antrage bey der jetzigen Lage der Dinge nicht stattgegeben werden könne. Nach dem heute gegen das Ministerium gefaßten Beschluss so wie nach dem Beschlusse vom 9. Nov. darf die Nationalversammlung mit einem solchen Ministerium nicht mehr in officielle Verbindung treten. (Vielseitige Zustimmung.) – Temme: Die Thatsachen sind richtig, aber das Ministerium ist noch in voller Wirksamkeit. Wir können Anklage erheben gegen das Ministerium, aber es nicht anerkennen, heißt Rechte der Krone antasten. – Behnsch: Wo das ganze Land in einen Schrei der Entrüstung ausbricht, wird sich das Ministerium schwerlich mit Unkenntniß entschuldigen können. Mit Hochverräthern darf die Nationalversammlung nicht in Verbindung treten. – Die Antragsteller ziehen ihren Antrag zurück. – Dringender Antrag von Fischer (Münster): die deutsche Nationalversammlung in Frankfurt an ihre Pflicht gegen die revolutionairen Maßregeln des Ministeriums Brandenburg zu erinnern. Plönnies: Die Nationalversammlung müsse von selbst wissen, was ihre Pflicht sey. – Parisius: Wir sind stark genug, uns selbst zu schützen. Der Antrag findet keine Unterstützung. Pause. Präsident v. Unruh verläßt den Saal. Waldeck übernimmt den Vositz. Es verbreitet sich im Saale das Gerücht, verschiedene Militairabtheilungen seyen zu dem Volke übergegangen. – Pilet theilt mit: Er habe sich heute früh nach dem Schauspielhaus begeben, um aus dem Archive einige Bücher und Papiere zu holen. Die sämmtlichen Büreaus, in welchen die Papiere, Akten und Schriften der nationalversammlung aufbewahrt sind, sind von Soldaten angefüllt. Nicht der geringste Schutz zur Conservierung der Papiere der Nationalversammlungist getroffen. Die Soldaten gestatteten, daß ich aus dem Büreau was ich wollte entnahm. Sie erklärten, daß ihnen nichts übergeben sey, sie haben auch nicht darauf zu achten. Meine Herren! Wenn es dem Ministerium Ernst gewesen wäre, uns nur zu vertagen, wäre es da nicht seine erste Sorge gewesen un ser Archiv zu schützen? (Pfgui, pfui!) – Unruh (inzwischen zurückgekehrt) fügt hinzu, die Büreaubeamten hätten den Minister v. Manteuffel ersucht, ihnen zu gestatten, daß sie einige Ordnung in den Büreaus herstellten. Auch dies hat der Herr v. Manteuffel abgelehnt. (Infam, pfui!) – v. Unruh theilt ferner mit, daß er von der Wahl des Präsidenten und der Vicepräsidenten Sr. Maj. dem Könige pflichtmäßig Anzeige gemacht habe. (Bravo.)

Wird fortgesetzt und weiter bearbeitet!

 

 

  1. https://www.deutschestextarchiv.de/book/view/nn_nrhz151_1848?p=1 []

Von admin